An die Öffentlichkeit
D
er türkische Staat muss sich beim kurdischen Volk für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit entschuldigen, die TäterInnen verurteilen und die Opfer entschädigenSeit mehreren Monaten werden auf den WEB-Seiten von Gelawej und von zahlreichen kurdischen Personen und Organisationen Kampagnen geführt, die den türkischen Staat auffordern, die Folterer nach dem Militärputsch vom 12. September 1980, die im berüchtigten Gefängnis von Diyarbakir Tausende politische Gefangene gefoltert haben, zu bestrafen sowie diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die bisher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben. Sie fordern auch den türkischen Staat auf, sich bei den Betroffenen, an denen und/oder an deren Familienangehörigen seit dem Militärputsch vom 12. September 1980 bis heute Verbrechen begangen wurden, offiziell zu entschuldigen.
Die Weltöffentlichkeit ist nach der Aufdeckung der Folter an irakischen Häftlingen durch US-amerikanische Militärangehörige im Al-Graib-Gefängnis sensibilisiert. Dies hat gleichzeitig die systematische Folter, insbesondere die Kriegsverbrechen der türkischen Sicherheitskräfte gegen das kurdische Volk sowie das Verbrechen dieser Kräfte gegen die Menschlichkeit auf die politische Agenda gesetzt.
Gerade während des 15 Jahre dauernden Krieges des türkischen Staates gegen die Bevölkerung in Kurdistan wurden
unzählige Massenmorde begangen;
Tausende von Dörfern und Weiler zwangsentvölkert und zerstört;
nahezu 4 Mio. Menschen aus ihrem Siedlungsgebiet zwangsvertrieben;
Flora und Fauna in Kurdistan durch gezielte Politik zerstört, Waldflächen und Agrarnutzflächen mutwillig durch Flugzeuge und Hubschrauber in Brand gesetzt;
Tausende von Kurdinnen und Kurden durch „unbekannte Täterschaft" ermordet;
Tausende kurdischer Frauen und Mädchen durch die Sicherheitskräfte oder Dorfschützer vergewaltigt;
Hab und Gut kurdischer Geschäftsleute und HändlerInnen in den Städten durch Sicherheitskräfte zerstört;
durch Militär und Polizei Ermordete anonym in Massengräbern verscharrt und die Übergabe dieser Toten an die Angehörigen verweigert;
historische Kulturgüter in der kurdischen Region vernichtet;
Oppositionelle systematischer Folter und Sippenhaft durch die Polizei, Gendarmerie und in den Gefängnissen ausgesetzt;
mehrere kurdische Unternehmer auf Anweisung der Regierung ermordet.
Der türkische Staat hat trotz der zahlreichen Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bisher keinen Schuldigen vor Gericht gestellt oder zur Rechenschaft gezogen. Obwohl einige der Mafiaangehörigen, die im Schutz des Staates Morde und Erpressungen begangen haben, in den westlichen türkischen Metropolen vor Gericht gestellt wurden, wurde bisher niemand angeklagt und zur Rechenschaft gezogen, der in Kurdistan Verbrechen begangen hat.
Die Türkei auf dem Wege in die Europäische Union muss sich im Rahmen des Demokratisierungsprozesses für die begangenen Verbrechen, offiziell entschuldigen, vor allem bei den Folteropfern, den Angehörigen der Verschwundenen und beim kurdischen Volk. Und sie muss den Opfern und ihren Familien eine umfassende Entschädigung zukommen lassen sowie die Schuldigen gerichtlich zur Rechenschaft ziehen. Ohne diese Handlung wäre eine Mitgliedschaft der Türkei in der EU nicht denkbar.
Der türkische Staat ist verpflichtet alle Offiziere, Sicherheitskommandeure und andere Funktionäre, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, sowie Politiker, die diese Verbrechen befehligt haben, so schnell wie möglich vor Gericht anzuklagen. Nur so kann die Türkei ihre Vergangenheit bewältigen und in die Europäische Union aufgenommen werden.
Wir, die Unterzeicherinnen und Unterzeichner dieses Aufrufes unterstützen die Kampagne, die von der Republik Türkei fordert, dass sich sie beim kurdischen Volk für die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit entschuldigt, ein umfassendes Entschädigungsprogramm einleitet und die VerbrecherInnen zur Rechenschaft zieht.
Die kurdischen und prokurdischen Organisationen, die diese Kampagne unterstützen, werden die Ergebnisse dieser Kampagne an internationale Institutionen und Gremien weiterleiten.
Bonn, 06. August 2004
IMK e.V. - Internationales Zentrum für die Menschenrechte der Kurden ,
Verein gegen Kriegsverbrechen in Kurdistan e.V.
Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V.,
KOMJIN – Kurdisches Frauenbüro Wuppertal
KOMCIWAN – Verband der Jugendlichen aus Kurdistan
Presseerklärung
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat am 22.06.2004 nach einer Debatte über den Bericht der Berichterstatterin Frau Mady Delvaux-Stehres das vom Europarat 1996 eingeleitete Überwachungsverfahren (Monitoring) in der Türkei beendet.
Die Parlamentarische Versammlung „begrüßt dabei die demokratischen Fortschritte der jetzigen türkischen Regierung, insbesondere die Abschaffung der Todesstrafe, der Staatssicherheitsgerichte und den verringerten Einfluss des Militärs hervor. Sie lobt weiterhin die Stärkung der Presse- und Meinungsfreiheit sowie die Einführung von kurdisch-sprachigen Radio- und Fernsehsendungen in der Türkei.“ Sie kritisiert gleichzeitig, dass in der Türkei weiterhin Folter gibt, dass es noch Mängel an Gleichberechtigung von Frauen und Minderheiten gäbe. Die Behauptung „der Einfluß der Militärs hätte sich verringert“ entspricht nicht der Realität.
Das Bestehen der militärischen Organisation EMASYA und die Erklärungen der türkischen Generäle in den letzten Wochen machen weiterhin ihren Einfluß auf die Politik der Türkei deutlich.Die Berichterstatterin Frau Delvaux- sollte beim Verfassen Ihres Türkei-Berichtes stärkeres Augenmerk auf die Berichte von Amnesty International, der Menschenrechtsstiftung (TIHV) und des Menschenrechtsvereins der Türkei (IHD) richten.
Auch die heutige Regierung in Ankara hat keine Absicht sich von der 80-jährigen saatlichen Kurden- und Minderheitenpolitik zu verabschieden und wirksame Schritte zur Lösung des Kurdenkonfliktes zu unternehmen. Ihre Politik basiert weiterhin auf Assimilierung von ca. 20 Millionen Kurden und der religiösen sowie ethnischen Minderheiten in der Türkei. Die Drohungen vom Ministerpräsidenten Erdovan und des Justizministers Cicek in den letzten Tagen machen diese bisher betriebene Politik deutlich. Beide drohen insbesondere den kurdischen Politikerinnen und Politikern, die eine offizielle Anerkennung der kurdischen Identität fordern mit Gewaltanwendung (Devletin Sopasi).Auch die KommentatorInnen der meisten türkischen Medien stellen sich hinter der bisherigen Regierungspolitik und verlangen von KurdInnen zu schweigen und fordern ihre Assimilierung.
Die bisher eingeführten muttersprachlichen Sendungen lediglich im staatlichen Radio- und Fernsehanstalt TRT ist ein Hohn gegenüber ein viertel der Bevölkerung der Türkei. Dass diese Sendungen die kurdische Bevölkerung nicht im geringsten Masse befriedigen, mussten nach Beginn der Sendung in TRT auch die türkischen Medien zugeben. Genauso ist mit den kurdischsprachigen Kursen. Bisher sind unter größten bürokratischen Schwierigkeiten in drei Orten ein Kurdischsprachiger Kurs genehmigt worden. Kurdische Kinder und Jugendliche haben keine Change diese Kurse zu besuchen, weil diese Kurse während der Schulzeit und an den Wochenenden durchgeführt werden müssen.
Auch die heutige Regierung versucht die internationalen Institutionen hinters Licht zu führen. Wenn die Parlamentarische Versammlung des Europarates von den Fortschritten in der Türkei überzeugt ist und deswegen das Überwachungsverfahren beendet, warum fordert sie von der Türkei nicht die Unterzeichnung bzw. Ratifizierung von internationalen Konventionen wie die Konvention zum Schutz des Kindes und die Konvention zum Schutz der Minderheiten?
Die Türkei weigert sich bisher beharrlich die beiden Konventionen zu ratifizieren, weil sie nicht bereit ist, die Identität der kurdischen Nation in der Türkei offiziell anzuerkennen und damit ihnen ihre kollektiven Rechte zuzugestehen.Die Türkei ist weiterhin nicht bereit die Religionsfreiheit für alle Bürgerinnen und Bürgern einzuführen.Daher protestieren wir den Beschluss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates das Überwachungsverfahren aufzuheben.Wir fordern vom Europarat und anderen europäischen Institutionen auf die Türkei einzuwirken, wirksame Schritte zur Lösung des Kurdenkonfliktes und der Minderheitenproblematik einzuleiten.
Bonn, 25. Juni 2004 gez. Abubekir Saydam (Geschäftsführer des IMK e.V.)
IMK e.V. – Internationales Zentrum für die Menschenrechte der Kurden
In diesem Zustand verdient die Türkei nicht, Mitglied der EU zu werden !
Auf dem EU-Gipfel im Dezember 2004 steht die Türkei auf der Tagesordnung ganz oben. Die EU wird bei diesem Treffen beschließen, ob und wann die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei beginnen sollen.
Die Türkei behauptet, sie habe zahlreiche der von der EU geforderten Gesetzesänderungen und die dazu nötigen Verordnungen schon durchgeführt und würde bis zu diesem Gipfel auch die übrigen Gesetzesänderungen durchbringen. Im Gegenzug dazu erwartet Sie von der EU die Nennung eines Termins für die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen.
Hat die Türkei wirklich ihre Hausaufgaben erledigt? Hat sie die Kopenhagener Kriterien, die sie zuvor erfüllen muss, insbesondere die politischen, erfüllt?
Die türkische Regierung beantwortet diese Fragen gerne mit ja. Seltsam ist, dass die Oppositionspartei, die Republikanische Volkspartei CHP, die sich gerne als links und fortschrittlich bezeichnet, fragt, warum man so viele Reformpakete brauche und findet, dass man viel mehr Schritte gemacht hätte als nötig.
Aber der Fortschrittsbericht der EU-Kommission vom 5. November 2003, der vom Europaparlament am 31. März 2004 angenommene Oostlander-Bericht und die Berichte der Nichtregierungsorganisationen in der Türkei zeichnen ein völlig anderes Bild. Aus diesen Berichten geht deutlich hervor, dass die Änderungen, insbesondere die den Nationalen Sicherheitsrat betreffen, nicht umgesetzt wurden und das Militär weiterhin einen großen Einfluss auf die Politik nimmt. Es wird hervorgehoben, dass gerade die erlassenen Ausführungsbestimmungen die Anwendung der geänderten Gesetze und der neuen Rechte geradezu verhindern.
Die Reformpakete dürfen nicht auf das Militär angewendet werden!
Die das Militär betreffenden Änderungen sind ein gutes Beispiel dafür, dass die Anstrengungen der türkischen Regierung in Richtung Anpassung an die EU reine Augenwischerei sind. Mit den neuen Verordnungen werden die gerade anerkannten Rechte wieder rückgängig gemacht.
In dem vom niederländischen Christdemokraten Arie Oostlander erarbeiteten Türkei-Bericht, der vom Europäischen Parlament angenommen wurde, wird zum Ausdruck gebracht, „dass das Europäische Parlament über die einflussreichen offiziellen wie auch inoffiziellen Netzwerke des Militärs besorgt ist". Diese Besorgnis spiegelt die Realität wider.
So ernennt beispielsweise das Generalsekretariat des Generalstabs immer noch seine Vertreter in den Hochschulrat (YÖK) und in die Oberste Überwachungsbehörde für Radio und Fernsehen (RTÜK).
Alle Änderungen, die das Generalsekretariat des Nationalen Sicherheitsrats (NSR) betreffen und die mit dem 7. Reformpaket am 30. Juli 2003 angenommen wurden, wurden später mit Verordnungen wieder umgangen. Das 7. Paket hatte den Militärs alle politischen Befugnisse außer der Verteidigungspolitik der Streitkräfte weggenommen. So wurde dem Militär untersagt, über die zivile Politik zu bestimmen, zu korrigieren, Aktionspläne vorzubereiten sowie Pläne für Kriege und für zivile Dienste zu machen. Die Verordnungen besagen auch, dass die Führung des NSR paritätisch von einem zivilen und einem militärischen Vertreter besetzt sein muss. Ist der Generalsekretär des NSR ein Zivilist, dann muss sein Stellvertreter ein Militär sein bzw. umgekehrt.
Die türkische Regierung will außerdem ein neues Projekt verwirklichen, das die Gendarmerie dazu ermächtigt, auch in den Städten nachrichtendienstlich aktiv zu werden, also Informationen zu sammeln, organisierte Kriminalität und terroristische Aktivitäten zu verfolgen. Derzeit fällt die Sicherheit auf dem Lande, also nahezu 90 % der Gesamtfläche der Türkei, in den Aufgabenbereich der Gendarmerie. Mit diesem Projekt werden die Soldaten, neben der Polizei, auch in den Städten eine gehobene Stellung bekommen.
Wie das folgende Beispiel zeigt, ist dieses Projekt bereits Realität.
Die Regimentskommandantur der Gendarmerie in der Provinz Diyarbakir verfolgt entgegen den neuen erlassenen Gesetzen diejenigen, die ihre Namen in kurdischen Namen ändern wollten. Sie forderte von den Staatsanwälten die Namen derer, die ihren Namen ändern und einen kurdischen Namen nehmen wollten und verfolgte sie mit massiven Repressionen. Das wurde auch in der türkischen Presse breit diskutiert. Dieser klare Angriff auf die Kurden, die von ihrem legalen Recht Gebrauch machen wollen, verfolgt einzig und allein das Ziel, die Kurden in eine derartige Angst zu versetzen, dass sie so etwas nicht noch einmal wagen. Fatal daran ist, dass die Staatsanwaltschaft, deren Aufgabe die Gesetze auszuführen ist, der Regimentskommandantur dabei geholfen und ihr die Namen der betroffenen Kurden genannt hat.
Viel bedeutsamer ist ein anderes Vorgehen, das vom Generalstab bestätigt und auch in den Medien diskutiert wurde. Die Oberkommandantur des türkischen Heeres hat eine Direktive an die örtlichen Behörden geschickt, wonach Informationen über die in "separatistische und zerstörerische Aktivitäten" verwickelten Personen und Gruppen gesammelt werden sollen. Mit dieser Direktive fordert die Oberkommandantur des Heeres von den Gouverneurs- und Landratsämtern die Namen und die Aktivitäten der inländischen so wie ausländischen Medien in der Türkei und der Diplomaten, die mit den separatistisch-terroristischen Organisationen zusammenarbeiten. Sie fragt auch nach deren Beziehungen zu Medien und politischen Vereinigungen. Weiter will sie wissen, mit welchen Parteien, die der separatistischen Terrororganisation zugewandten Parteien und Organisationen bei eventuellen Wahlen sich verbünden würden. Auch interessiert sich die Oberkommandantur des Heeres für Missionare und die Missionare unterstützenden Institutionen.
In derselben Direktive wird auch gefordert, dass man auch über die Gruppierungen, „die dazu neigen sich als ethnische Minderheit zu betrachten", also all diejenigen, die sich nicht als Türke fühlen, und über die Schriftsteller und Künstler, die gegen die Türkei agieren, Informationen gesammelt werden sollen. Beachtenswert in dieser Direktive ist, dass auch die Bürger, die in irgendeiner Beziehung zu den USA und Mitgliedsländern der EU stehen, beschattet werden sollen.
Der Kreis der Suspekten geht sogar noch weiter: Die Direktive schließt „philosophische Gruppierungen, Aktionsgruppen" und „High Society Gruppen, sowie die Vereinigungen, zu denen Künstler gehören, die Cliquen der Kinderreicher Familien, Sekten (Satanisten, Klu Klux Klan, Freimaurerlogen usw.) Internet- und Meditationsgruppen" mit in die Gruppen ein, über die Geheiminformationen gesammelt werden sollen.
Die militärische Sondereinheit EMASYA
Die Aktivitäten der Militärs sind nicht nur auf die Verfolgung der Anhänger der USA und EU sowie der zur High Society zählenden Personen begrenzt.
Es gibt eine Institution namens EMASYA, welche mit der türkischen Stadt Amasya nicht zu verwechseln ist, die berühmt ist für ihre Äpfel. EMASYA ist eine von Militärs ins Leben gerufene Organisation, die die Aufgabe hat, „Verräterlisten" zu erstellen. Als Verräter werden EU-Befürworter, Befürworter der zweiten Republik, Gegner des Militärs und Feinde von Atatürk" angesehen.
Wie die Presse berichtet, wurde EMASYA - Einheiten für Sicherheit, Ordnung und Zusammenarbeit ("Emniyet, Asayiş, Yardımlaşma Birlikleri”) gemäß eines Provinzverwaltungsgesetzes in den 60er Jahren gegründet.
Diesem Gesetz zufolge können die Gouverneure der Provinzen, wenn sie gegen politisch- gesellschaftliche Bewegungen Unterstützung brauchen, diese bei den militärischen Einheiten einfordern. Um diese Hilfe planen zu können, lässt das Militär die zum verdächtigen Kreis gehörenden Bürger ausspionieren und registriert Daten und Informationen über sie.
Bis 1970 wurde auf diese Weise verfahren. Nach 1997, also nachdem sich die Anstrengungen der Türkei zu einer Mitgliedschaft in der EU verdichtet hatten, wurde die Struktur von EMASYA nach einem Protokoll zwischen dem Innenministerium und dem Generalstab verändert. Mit diesem Protokoll wird den EMASYA-Einheiten das Recht übertragen, eigenständig und nach eigenem Gutdünken, auch ohne die Informationsnachfrage durch Gouverneure, in die politisch-gesellschaftliche Ereignisse einzugreifen. Seit 1997 wurden diese Einheiten in Verbänden umstrukturiert, die 24 Stunden in Alarmbereitschaft stehen und koordiniert agieren.
Diese EMASYA-Einheiten, die aus den Reihen des Heers gebildet wurden, sind befugt, von den Gouverneursämtern jegliche Informationen fordern und gegebenenfalls die Gouverneursämter beeinflussen. Mit dem Protokoll von 1997 zwischen dem Innenministerium und dem Generalstab hat der Generalstab zivile Verwaltungsstrukturen wie Gouverneursämter und Landratsämter unter ihren Einflussbereich gebracht. Die EMASYA-Einheiten sind befugt, quasi die ganze Gesellschaft in der Türkei zu überwachen und verfolgen.
Es ist ein völkerrechtliches Prinzip, dass die Protokolle nicht dem Grundgesetz und den Gesetzen widersprechen dürfen. Wenn sie völkerrechtlich nicht gedeckt sind, müssen sie aufgehoben werden. Die türkische Regierung hat aber trotz dieses völkerrechtlichen Prinzips das Protokoll, das den Einflussbereich des Militärs immens ausweitet, nicht aufgehoben.
Kann man nun trotz allem von der türkischen Regierung sagen, sie habe ihre von der EU-Kommission gestellten Hausaufgaben erledigt? Ziel der Reformen sollte ja die Verringerung des Einflusses des Militärs auf das zivile Leben und die zivile Verwaltung sein.
Wir sagen Nein!
Die AKP steht wegen ihrer Ideologie unter der strengen Beobachtung des Militärs. Deswegen hat die AKP-Regierung große Angst, das Militär könnte sich gegen sie stellen. Das Militär wiederum nährt mit seinen Vorstößen diese Angst. Die Regierung wagt deswegen die ernsthaften Schritte hin zu einer Demokratie, die mit der Verbannung des Militärs aus dem politisch-zivilen Leben zusammenhängen, nicht.
Die Verfassung vom 12. September ist immer noch in Kraft
Die bisherigen türkischen Regierungen wollten sich im Rahmen der EU-Beitrittsprozesses ein paar Schritte vorwagen, um einige der Verpflichtungen aus dem „Nationalprogramm" zu erfüllen. Doch für wiederum einige andere wichtige Änderungen konnten sie nicht die Zustimmung des Nationalen Sicherheitsrates bzw. der Militärs erhalten. Einige Gesetzesänderungen wurden durch die anschließend erlassenen Verordnungen quasi wieder rückgängig gemacht.
Die Änderungen an dem Grundgesetz sind nicht über leichte Retuschierungen hinausgegangen und so ist die Kritik von Arie Oostlander in seinem vom Europäischen Parlament angenommenen Bericht, dass das türkische Grundgesetz, das den Siegel des autoritären Regimes von 1982 trägt, sei geschützt worden, sehr berechtigt.
Wie türkische Elitejuristen und die türkische Anwaltskammer ausdrücklich feststellen, ist das Grundgesetz von 1982 ist ein Produkt der Militärjunta vom 12. September 1980. Diese Verfassung ist von der ersten bis zur letzten Zeile antidemokratisch und kann daher nicht mit einigen Retuschen in ein demokratisches Grundgesetz umgewandelt werden. Wie der nun pensionierte Präsident des Kassationsgerichthofs Sami Selcuk zum Ausdruck bringt, ist diese Verfassung lediglich eine „Polizeisatzung".
Die Verfassung von 1982 ist nicht erarbeitet worden, um die Rechte und Freiheiten des Bürgers zu sichern, sondern den Staat vor den sogenannten nicht vertrauensunwürdigen, potenziell schuldigen und gefährlichen Bürgern zu schützen. Sie ist eine Sammlung von schriftlichen Bestimmungen und Anordnungen, die die Freiheiten der Bürger weitestgehend einschränken und uneinforderbar machen.
Dieses Grundgesetz beruht von Anfang an auf einem rassistisch-chauvinistischen Gedankengut. Die Präambel ist eine rassistische Erklärung ohne Beispiel. Während diese Verfassung das Türkentum und die türkische Kultur zu einem Fetisch aufbaut, werden gleichzeitig andere Nationalitäten und Kulturen verleugnet.
Wie der niederländische Parlamentarier Oostlander in seinem erwähnten Bericht fordert, muss also eine neue, zivile, demokratische Verfassung erarbeitet werden.
Wie ist der Stand der Menschenrechte nach all diesen Reformpaketen?
In der Türkei wurden seit dem 6. Februar 2002 mehrere Reformpakete verabschiedet.
Die türkischen Regierungen behaupten, mit diesen Paketen seien die Menschenrechte, Demokratie und die Rechte sowie Freiheiten den europäischen Standards angepasst, Folter und Misshandlungen verhindert worden sind.
Die Berichte der Menschenrechtsorganisationen machen allerdings deutlich, dass die Türkei von diesen Zielen noch weit entfernt ist. Doch auch die türkischen Politiker, die sich rühmen, ihre „Hausaufgaben" erledigt zu haben und nun nach einem Termin für den Beginn der Beitrittsverhandlungen drängen, müssen ehrlich gestehen, dass sie im Fach Menschenrechte durchgefallen sind. Sie kommen nicht umhin zu gestehen, dass sie „in der Praxis Schwierigkeiten haben, aber bemüht sind, diese auszuräumen."
Der Bericht der international hoch angesehenen Stiftung für die Menschenrechte in der Türkei (TIHV) legt in seinen jährlichen Berichten der Weltöffentlichkeit den Stand der Rechte und Freiheiten im Lande offen.
Dem „Bericht über die Meinungsfreiheit in der Türkei 2003" der TIHV zufolge wurden in der Türkei im Bereich der „Meinungsdelikte" 774 Fälle vor den Gerichten verhandelt. Weiter sagt der Bericht, im Jahre 2003 seien „diejenigen Parteien, NGO’s, Journalisten, Schriftsteller und Künstler weiterhin unter Druck gesetzt worden, deren Äußerungen und Aktivitäten mit der offiziellen Politik des Staates nicht konform sind." Gegen Journalisten und Intellektuelle wurden wegen ihrer Meinungsäußerungen, sowohl mündlich als auch in den Medien, in 774 Fällen Prozesse angestrengt.
In 70 Fällen wurden mit der Behauptung Prozesse eingeleitet, diese hätten „den Staat, die Republik, die Sicherheitskräfte und das Militär beleidigt". In 7 von 21 abgeschlossenen Verfahren wurden Hafturteile ausgesprochen.
Sehen wir uns nun den Bericht des Menschenrechtsvereins (IHD) von Diyarbakir an.
Diesem Bericht zufolge wurden im Jahre 2003 85 Personen durch unbekannte Täter ermordet. 21 Personen kamen durch Explosionen von Landminen ums Leben. 548 Personen wandten sich mit Beschwerden an den Menschenrechtsverein, misshandelt und gefoltert worden zu sein. Gegen 1298 Beamte wurde wegen ihrer Meinungsäußerungen und Aktivitäten Untersuchung eingeleitet. 40 angemeldete Veranstaltungen in der Region wurden nicht genehmigt.
In der Region wurden in 5625 Fällen Menschenrechtsverletzungen und Freiheitsberaubungen verzeichnet, 2089 Personen von ihnen wandten sich deshalb an den Menschenrechtsverein.
Diyarbakir ist ein kleiner Teil von Nordkurdistan. Die Menschenrechtsverletzungen im ganzen Kurdistan übersteigen diese angegebenen Zahlen um ein Vielfaches. Diese Zahlen zeigen nur die Personen, die den Mut aufgebracht haben, sich an den IHD zu wenden. Man sollte nicht vergessen, dass Menschenrechtsverletzungen in ländlichen Gebieten wegen der Angst der Menschen vor der Gendarmerie und Spezialeinheiten nicht angezeigt werden. Denn die Personen, die das wagten, wurden später hart bestraft.
In dem vom Menschenrechtsverein Istanbul erarbeiteten „Bericht über Menschenrechtsverletzungen in Istanbul 2003" stehen kurz zusammengefasst diese Informationen:
Im Jahre 2003 wandten sich 283 Personen, davon 34 Kinder und 92 Frauen, wegen Folter und Misshandlungen an den Verein. 138 Zeitungen und Zeitschriften wurden konfisziert, innerhalb eines Jahres wurden gegen Personen wegen ihrer Meinungsäußerungen Gefängnisstrafen von 62 Jahren und 10 Monaten sowie Geldstrafen in Höhe von rund 287 Milliarden Lira verhängt. In diesem Jahr wurden Bombenattentate gegen fünf Parteigebäude verübt.
Die Zentrale des Menschenrechtsvereins in Ankara veröffentlichte auch einen Bericht, über die Menschenrechtsverletzungen im Jahre 2003. Nach diesem Bericht wurden 44 Personen ohne jegliche gerichtliche Urteile umgebracht und 49 Personen verletzt. 13 von ihnen wurden von den Sicherheitskräften erschossen, weil sie trotz des Befehls stehen zu bleiben nicht hielten, 12 Personen wurden durch Dorfschützer ermordet.
Im Jahr 2003 kamen 20 Häftlinge wegen den Zuständen in den Gefängnissen ums Leben. 11 von ihnen verübten Selbstmord, zwei Personen starben in Folge des Hungerstreiks, eine Person verbrannte sich, drei wurden von anderen Gefängnisinsassen ermordet und drei Personen starben, weil sie keine ärztliche Behandlung bekamen. 113 Personen wurden in Gefängnissen gefoltert. Zwei Personen starben in Gewahrsam. 818 Personen wurden misshandelt. 10 Klagen wegen des Todes in Polizeigewahrsam sind noch nicht abgeschlossen.
In Jahr 2003 wurden 99 Schüler und Studenten, 66 Journalisten, 11 Parteifunktionäre, 11 Lehrer, 8 Gewerkschafter, 8 Mitglieder verschiedener Stiftungen und Vereine, 9 kommunale Funktionäre, also insgesamt 222 Personen, von der Polizei angegriffen.
Ausserdem wurden in diesem Zeitraum in nur vier Städten 98 Musikkassetten, 23 Bücher, 25 Zeitschriften konfisziert oder verboten, 24 Zeitungen und Zeitschriften geschlossen. 26 kulturelle Veranstaltungen erhielten von den Behörden keine Erlaubnis. 30 Mal wurden Büroräume verschiedener Zeitungen und Zeitschriften von der Polizei durchsucht. 11 Fernsehkanäle und 10 Radiosender wurden für insgesamt 480 Tage geschlossen.
In politischen Prozessen, die 2003 abgeschlossen wurden, verurteilten die Gerichte 171 Personen zu 324 Jahren Gefängnisstrafe und von 5 Milliarden Lira Geldstrafe. 736 Personen wurden aus ihren Wohnorten verbannt. In 46 Parteigebäuden nahm die Polizei Razzien vor.
Ein interessanter Vorfall ereignete sich in der kurdischen Provinzstadt Van. Der Menschenrechtsverein in Van druckte anlässlich des Weltfriedentags ein Plakat in kurdischer Sprache. Dieses Plakat wurde von einem Gericht in Van verboten. In Windeseile wurde der Urteilspruch auch in andere Städte geschickt, damit das Plakat auch dort verboten wird.
Was wäre, wenn es den Brief von Powell nicht gegeben hätte?
Der Prozess gegen die Polizisten, die vor zehn Jahren den Studenten Birtan Altintas unter Folter umgebracht hatten, verdeutlicht beispielhaft wie wenig ernst und wie unehrlich die türkischen Politiker in ihrem Vorhaben sind, Folter und Misshandlungen zu verfolgen.
Gegen die angeklagten Polizisten konnte kein Prozess geführt werden, weil sie angeblich nicht an ihren Wohnsitzen aufzufinden waren und ihnen deshalb die Vorladung nicht zugestellt werden konnte. Interessant ist jedoch, dass von diesen mit Haftbefehl gesuchten Polizisten zwei im Ruhestand sind und vom Staat jeden Monat ihre Pension bekommen. Einer von ihnen war sogar während der Ecevit-Koalition Berater eines Ministers. Einige der Polizisten kündigten ihren Beruf als Polizist und wurden bei den anderen staatlichen Behörden eingestellt.
Es ist lächerlich: Ein Staat, der der EU beitreten möchte, der viele Gesetze erlässt, um Folter und Misshandlungen zu verhindern, kann seine Bediensteten, die diese Verbrechen begangen haben nicht finden, um ihnen den Prozess zu machen! In welchem anderen Land kann so etwas merkwürdiges passieren?
Nachdem US Außenminister Powell in einem Brief an seinen türkischen Kollegen seine Besorgnis über den Fall von Altintas zum Ausdruck gebracht hatte, wurden plötzlich die Polizisten gefunden und verurteilt. Was nicht bedeutet, dass sie ins Gefängnis kamen. Warum? Weil der Staat, der ihnen jeden Monat ihre Rente bzw. ihren Gehalt auszahlt, kann sie nicht finden und festnehmen. Deswegen sind die verurteilten Polizisten noch immer auf freiem Fuß.
Die Berichte der Menschenrechtsorganisationen und der Fall Altintas belegen, dass auch in der Zeit der AKP-Regierung, die vollmundig entschlossen von „Null Toleranz gegenüber Folter" spricht, die Menschenrechtsverletzungen unverändert fortgesetzt wurden. Die Regierungen, die die EU-Anpassungsgesetze verabschiedet haben, begnügen sich mit kleinen Retuschen statt die neuen Gesetze in die Praxis umzusetzen. Sie signalisieren der Bevölkerung ihres Landes klar und deutlich, dass sie nicht vorhaben, ernsthafte Schritte zur Anerkennung und Praktizierung der Menschenrechte einzuleiten.
Und was ist mit den Menschenrechten und den nationalen Rechten der Kurden?
Was geschieht mit denen, die muttersprachliche Kurse und kurdische Namen forderten und Kurdisch sprachen?
Mit dem Reformpaket vom 3. August 2002 wurde die Todesstrafe abgeschafft, mit der Ausnahme des Kriegsfalles und des drohenden Krieges.
Mit Änderungen an einigen Gesetzen wurden „Radio- und Fernsehensendungen in anderen Sprachen und Dialekten, die die Bürger in ihrem alltäglichen Leben benutzen", zugelassen. Außerdem wurde erlaubt, diese Sprachen in privaten Sprachkursen zu lehren.
Inzwischen sind fast zwei Jahre vergangen. Was in diesen zwei Jahren geschehen ist, zeigt, dass die türkischen Politiker auch in diesem Bereich den Weg zur Augenwischerei gewählt haben und versuchen, Zeit zu gewinnen.
Nachdem mit dem 3. Reformpaket erlaubt worden war, „die traditionellen Sprachen und Dialekte in Privatkursen zu lehren", haben viele Studenten und Schüler und deren Eltern Anträge bei den Universitäten bzw. Schulbehörden gestellt, um von diesem Recht Gebrauch zu machen. Diese Studenten und Schüler wurden allesamt von den Schulen und Universitäten entfernt, mit ihren Eltern zusammen festgenommen und gegen sie Prozesse geführt.
Diejenigen, die die Anpassungsgesetze nutzen und trotz der Drohungen seitens der Gendarmerie ihre türkischen Namen in kurdische umändern wollten, scheiterten vor Gerichten. Einige Gerichte lehnten die Anträge mit der Begründung ab, die Namensänderungen würden „der laizistischen, republikanischen, rechtstaatlichen, die Menschenrechte achtenden Qualität des türkischen Staates nichts beitragen". Ein anderer Ablehnungsgrund war, dass das türkische Alphabet die Buchstaben Q, W, X nicht enthält, die aber im kurdischen vorhanden sind.
Die erarbeiteten „Bestimmungen für das Lernen traditioneller Sprachen und Dialekte" knüpften dieses Recht an sehr viele Hindernisse. So zum Beispiel müssen die Personen, die diese Kurse besuchen, mindestens einen Grundschulabschluss haben. Die Kurse müssen außerdem an Wochenenden und während der normalen Arbeitszeiten stattfinden. In den Kursen ist es verboten, „separatistische Symbole" und „separatistische Farben" wie Rot, Gelb und Grün nebeneinander zu benutzen.
Die Personen, die private Kurdischkurse eröffnen wollten, wurden mit unzähligen Schwierigkeiten konfrontiert. Was sie erlebt haben ist filmreif! Nur zwei Privatschulen in Urfa und Batman haben alle Hindernisse überwinden können, wie zum Beispiel den Lehrplan des Staates oder die Mängel, die die Bauaufsicht festgestellt hatte. In einigen dieser Schulen waren entweder „die Türen zu niedrig" oder „die Fenster zu eng". In anderen Städten kämpfen diejenigen, die Kurdischkurse anbieten wollen, immer noch mit diesen lächerlichen Hindernissen.
Nachdem mit dem 3. Reformpaket erlaubt wurde, die „lokalen und traditionellen Sprachen und Dialekte" zu lernen und dafür Sprachkurse eröffnet werden durften, wurden in der Universität Cukurova Kulturveranstaltungen organisiert. 30 Studenten dieser Universität wurden deshalb anschließend für den Zeitraum zwischen einem Monat und einem Jahr von der Universität entfernt, weil sie „in lokalen Sprachen Lieder gesungen, in traditionellen Trachten ideologische Tänze getanzt haben." Sie wurden auch „als potenzieller Ruhestörer" eingestuft und beschuldigt „Reden in kurdischer und arabischer Sprachen gehalten" zu haben.
Mit dem 3. Reformpaket wurde auch beschlossen, dass in den alltäglich benutzten Sprachen und Dialekten Radio- und Fernsehsendungen ausgestrahlt werden dürfen.
Die dafür von der Obersten Überwachungsbehörde für Radio und Fernsehen (RTÜK) erarbeiteten und am 25. Januar 2004 im Staatsanzeiger veröffentlichten Bestimmungen ist eine Beleidigung für das kurdische Volk!
Mit diesen Bestimmungen wird es nur den staatlichen Sendern erlaubt, in diesen Sprachen Programme zu senden. Private lokale oder regionale Sender müssen erst mal darauf warten, bis die Oberste Überwachungsbehörde für Radio und Fernsehen einen Zuschauer- und Hörerprofil erstellt hat. Wann das geschehen wird, weiß keiner.
Die Bestimmung grenzt ganz klar ein: in den lokalen Sprachen dürfen wöchentlich lediglich nur fünf und im Fernsehen nur vier Stunden Programme ausgestrahlt werden. Diese Programme müssen nur mit gleichzeitigen türkischen Untertiteln versehen sein. Zeichentrickfilme für Kinder in den besagten Sprachen verbietet RTÜK. So will die Behörde verhindern, dass die Kinder ihre Muttersprache lernen. Dadurch wird die bekannte Assimilationspolitik mit anderen Mitteln weiterbetrieben.
Seit der Verabschiedung des dritten Reformpakets wurde kein einziges Mal in einem nationalen Radio- und Fernsehsender in irgendeiner lokalen Sprache oder Dialekt gesendet. Allein das würde zur Genüge beweisen, wie unwillig die türkischen Politiker sind, diese Änderungen auch umzusetzen.
Den 20 Millionen Kurden in der Türkei nur fünf Stunden Sendungen im Radio und vier Stunden Sendungen im Fernsehen zu erlauben und davor noch auch unüberwindbare Barrieren aufzubauen, ist Betrug am kurdischen Volk und Verwässerung der politischen Kopenhagener Kriterien.
Was mit den Parteien und ihren Funktionären passiert, die den Kurdenkonflikt thematisieren
Die Türkei ist ein Parteienfriedhof, in dem vor allem die Parteien ruhen, die die Kurdenproblematik und deren Lösung in ihr Programm aufgenommen haben. Bis heute wurden in der Türkei zahlreiche Parteien verboten, die sich nicht an das faschistische Parteiengesetz des Regimes von 12. September gehalten haben. Eine Vielzahl von Parteifunktionären mussten deswegen ins Gefängnis. Sie wurden gefoltert oder durch „unbekannten Täter" ermordet. Vielen Politikern wiederum wurde das Recht, aktive Politik zu betreiben, aberkannt.
Mit dem zweiten Reformpaket vom 26. März 2002 wurde auch das Gesetz für politische Parteien geändert. Aber auch hier geschah bisher praktisch nichts!
Nach Verabschiedung des zweiten Reformpakets wurde die Demokratiepartei des Volkes (HADEP) verboten. Gleich nach ihrer Gründung wurde gegen die Partei für Grundrechte und Freiheiten (HAK-PAR) Verbotsklage vor Gericht erhoben. Das Verfahren dauert noch an.
Trotz all dieser Reformgesetze werden Funktionäre der politischen Parteien angeklagt, weil sie während ihrer parteipolitischen Aktivitäten kurdisch gesprochen haben. Der Parteivorsitzende von HAK-PAR wurde festgenommen, weil er auf einer Wahlkampagne in Diyarbakir Kurdisch sprach. Weil er auf einer von seiner Partei organisierten Veranstaltung in der Stadt Urfa die Teilnehmer in kurdischer Sprache begrüßt hatte, wurde er zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Die Mitglieder des Parteivorstands von HAK-PAR wurden vor Gericht gestellt, weil sie die Einladung zum ersten Parteitag in kurdischer und türkischer Sprachen verfasst und auch auf diesem Parteitag Reden in kurdischer Sprache gehalten hatten. Der Prozess gegen diese Mitglieder geht weiter.
Auch die von HAK-PAR organisierte Veranstaltung am 11. April 2004 über „die Kurden und die Türkei im Beitrittsprozess zur EU" wurde vom Gouverneursamt der Provinz Diyarbakir verboten.
Der türkische Staat, der viele Gesetze ändert und nacheinander Reformpakete verabschiedet, um der EU beitreten zu können, duldet nicht, dass die Kurden ihre Meinung zu diesem Reformprozess äußern und verbietet deswegen zu diesem Zweck organisierte Veranstaltungen.
Wenn das nicht eine Verhöhnung der EU und deren Prinzipien ist, was dann?
Die EU soll zu ihren eigenen Prinzipien stehen!
Eine der Kopenhagener Kriterien ist die „gesellschaftliche Stabilität, die Sicherung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die Achtung von Menschenrechten und das Schützen der Minderheitenrechte."
Wenn wir die oben zusammengefassten Praktiken berücksichtigen, müssen wir folgern, dass die Türkei insbesondere die zur Erfüllung der politischen Kopenhagener Kriterien nötigen Gesetzesänderungen noch nicht durchgeführt hat. Die verabschiedeten Gesetze werden nicht in der Praxis angewendet. Mit demagogischen Behauptungen hat sie die Kopenhagener Kriterien verwässert. Die Türkei hat nicht vor, sich der EU anzupassen. Stattdessen versucht sie, die EU auf ihre Linie zu bringen.
Die AKP-Regierung bekräftigt bei jeder Gelegenheit ihre Entschlossenheit, alles für einen Beitritt nötige zu unternehmen. Doch gegen die Kräfte, die gegen den Beitritt sind, ist sie nicht gerade standhaft. Ganz im Gegenteil versucht sie mit diesen Kräften Kompromisse zu schliessen.
Die Sozialistische Partei Kurdistan (PSK) plädiert für einen Beitritt der Türkei zur EU, wenn die Türkei die Kopenhagener Kriterien voll und ganz erfüllt.
Dennoch sind wir nicht der Meinung, dass die Kopenhagener Kriterien allein dazu reichen, die Kurdenfrage in der Türkei zu lösen. Denn die Kurdenfrage ist eine nationale Frage. Erst wenn auch den Kurden das „Selbstbestimmungsrecht", das in vielen internationalen Abkommen und allen voran in der UN-Charta steht, zuerkannt wird, kann dieser Konflikt gelöst werden.
Wir sind dafür, dass die Türkei eine Vollmitgliedschaft in der EU erlangt. Wenn aber die EU nicht „türkisiert" werden will, soll zu ihren Prinzipien stehen und der Türkei keinen Termin zu Beginn der Beitrittsverhandlungen nennen, solange die Türkei sich weigert, die Kopenhagener Kriterien zu erfüllen, und zwar auch in der Praxis.
Wir erwarten von der EU, die Türkei auf ihre Verpflichtungen hinzuweisen und auf die Erfüllung unserer im Folgenden genannten Forderungen zu drängen.
1. Die Verfassung ist ein Produkt des faschistischen 12. September-Regimes. Sie muss abgeschafft werden. An ihre Stelle soll eine neue, die Kurden und deren Rechte anerkennende Verfassung erarbeitet und verabschiedet werden.
2. Die Rede- und Meinungsfreiheit und die Organisationsfreiheit sind gesetzlich zu garantieren und zu schützen, solange sie friedlich und gewaltlos in Anspruch genommen werden.
3. Das Recht die Muttersprache in jedem Bereich der schulischen Bildung und Erziehung zu nutzen, muss den Kurden zuerkannt werden.
4. Sendungen in kurdischer Sprache im Radio und im Fernsehen sind ohne jegliche Einschränkungen zuzulassen.
5. Die paramilitärischen Einheiten wie JITEM und das Dorfschützensystem sind gänzlich aufzulösen. Die Angehörigen dieser Einheiten sind für Ihre Verbrechen zu Rechenschaft zu ziehen.
6. Die kurdischen Parteien müssen das Recht haben, sich mit ihrer kurdischen Identität frei zu organisieren. Die dafür notwendige gesetzliche Grundlage muss geschaffen werden.
7. Der Staat soll sich von jeglichen Religionsangelegenheiten fernhalten. Jede Religionsgemeinschaft (Moslems, Christen, Juden, Yeziden, Aleviten, Assyrer usw.) müssen ihre Religion bzw. Konfession durch zivile Einrichtungen frei ausüben können.
8. Eine Generalamnestie, die ohne Einschränkungen jeden politischen Gefangenen einschließt, muss erlassen werden.
Wir sind erst dann für den Beginn der Beitrittsverhandlungen der Türkei zur EU, wenn sie die Kopenhagener Kriterien ganz erfüllt und alle in diesem Rahmen möglichen Schritte zur Lösung des Kurdenkonfliktes unternimmt.
Der Türkei darf kein Termin für den Beginn von Beitrittsverhandlungen genannt werden, bevor sie die Kopenhagener Kriterien erfüllt, sowohl gesetzlich, als auch in der praktischen Anwendung. Eine verfrühte Terminvergabe würde der Türkei Mut machen, den Kurden wie bisher ihre die elementaren Rechte rücksichtslos vorzuenthalten. Unterdrückung, Militarismus, Rassismus und Unrecht dürfen nicht belohnt werden.
Mai 2004
Sozialistische Partei Kurdistans (PSK)
Kurdische Parteien sowie kurdische und pro kurdische Nichtregierungsorganisationen in Deutschland planen für den
Samstag, 07. Februar 2004 eine zentrale Demonstration und Kundgebung in Köln.
Ziel dieser Aktion ist:
· Unterstützung der kurdischen Parteien in Südkurdistan (Nordirak) für eine föderale Bundesrepublik Irak
· Protest gegen die Einmischung der Nachbarstaaten, insbesondere der Türkei, in die inneren Angelegenheiten Iraks
Presseerklärung
Nein zur Haftstrafe für den Vorsitzenden der HAK-PAR, Abdulmelik Firat !
Gemäß einer Presseerklärung des stellvertretenden Parteivorsitzenden des prokurdischen HAK-PAR (Partei für Grundrechte und Freiheiten) am 13. Januar 2004 wurde der Parteivorsitzende Abdulmelik Firat wegen einer in Kurdisch gehaltener Pressekonferenz am 09.05.2002 in Urfa gemäß Parteiengesetz 2820, § 81/C zu 6 Monaten Gefängnisstrafe verurteilt, die in hohe Geldstrafe umgewandelt wurde.
Auch der ehemalige stellvertretende Parteivorsitzende Ibrahim Güclü wurde wegen seiner Wahlkampfrede in Kurdisch am 03.11.02 in der kurdischen Kreisstadt Hazro (Provinz Diyarbakir) gemäß Gesetz 298, § 58 und §151/2 zu 6 Monaten Haft- und über 218 Mio. Geldstrafe verurteilt.
Nach Informationen der Parteiführung ist von der Republikanischen Staatsanwaltschaft in Ankara gegen die Partei gemäß Parteiengesetz der Türkei eine Untersuchung eingeleitet worden, weil auf dem 1. Kongress der HAK-PAR am 04. Januar 2004 in Ankara u.a. auch Kurdisch gesprochen wurde.
Schon seit 2001 läuft beim Verfassungsgericht der Türkei ein Verbotsverfahren gegen HAK-PAR.
Die neue türkische Regierung vom Ministerpräsidenten Erdogan hat im letzten Jahr in Windeseile vier neue Pakete von EU-Anpassungsgesetzen im Parlament verabschiedet, die u.a. die angebliche Freiheit des Gebrauchs der kurdischen Sprache ermöglichen sollte.
Dieser Schritt wurde in Europa und in der Türkei mit einem kritiklosen Enthusiasmus und ohne jegliche Skepsis aufgenommen. Die Türkei wurde kurzerhand zu einem demokratischen Staat deklariert. Die Praxis und die Warnungen von den oppositionellen Politikern und Organisation, insbesondere von kurdischen und prokurdischen, wurden und werden weiterhin nicht ernst genommen. Es sind ja nicht die Herrschaften, die die Repressalien befürchten und erleiden müssen. Uns bleiben nur die Gratulation aller Politikerinnen und Politikern, KolumnistenInnen und JournalistInnen sowie Lobbyisten in der europäischen Union und in der Türkei, die lauthals diese so „hervorragenden" und „demokratischen" Erfolge der türkischen Regierung in bezug auf die Erfüllung der politischen Kopenhagener Kriterien loben.
So sieht es also gemäß der Kopenhagener Kriterien mit den Minderheitenrechten in der Türkei, sowie mit dem Recht auf die Benutzung der Muttersprache aus.
Gegen die Führung der prokurdischen HAK-PAR werden Strafen ausgesprochen, weil sie das „Verbrechen" begangen haben, die kurdische Bevölkerung in ihrer Muttersprache anzusprechen.
Wie will die türkische Regierung innerhalb der verbliebenen 10 Monate die Implementierung der politischen Kopenhagener Kriterien erreichen? Denn nur so kann sie Ende des Jahres von der EU-Erweiterungskommission genügend Pluspunkte erhalten, damit der EU-Gipfel im Dezember 2004 der Türkei einen möglichen Termin für Aufnahmegespräche nennen kann.
Wir protestieren aufs Schärfste gegen die Bestrafung der Parteiführung von HAK-PAR und fordern die türkische Regierung auf, ernsthafte und mutige Schritte zu einer friedlichen Lösung der Kurdenfrage in der Türkei zu wagen.
Wir appellieren an die EU-Erweiterungskommission, die Bundesregierung und die Parteien im Bundestag, ihre Einwirkungsmöglichkeiten auf die Türkei zu stärken damit die EU-Gegner in der Türkei nicht die Oberhand gewinnen können und während der Implementierung der politischen Kopenhagener Kriterien auch die Wünsche der kurdischen Bevölkerung berücksichtigt werden. Bevor die Türkei zu dem führenden demokratischen Land in Europa deklariert wird, sollte zu mindest erwirkt werden, dass in den Gesetzesentwürfen ein Volk von 20 Millionen und deren Sprache namentlich erwähnt und dessen Rechte offiziell anerkannt und in die Tat umgesetzt werden.
16. Januar 2004
Unterzeichner:
V.i.S.d.P: Abubekir Saydam, Geschäftsführer des IMK e.V., Postfach 200738, 53 137 Bonn
Kemal Burkay
Die Frage über das Entsenden der türkischen Soldaten in den Irak hat am 7. November in einem Telefonat des US amerikanischen Außenministers Colin Powell mit dem türkischen Außenminister Abdullah Gül ein Ende gefunden. Powell sagte, die derzeitige Situation im Irak ließe es nicht zu, türkische Soldaten in den Irak zu entsenden und überließ es auf eine höfliche Art und Weise den Türken, eine Erklärung dazu abzugeben.
Gleich danach äußerte sich die türkische Regierung dementsprechend dazu. Das war auch gut so. Damit wurde das türkische Vorhaben über einen Feldzug gegen Südkurdistan noch einmal zunichte gemacht. Vielleicht aber war das aber auch ein richtiger Schritt für die Türkei, denn sie blieb von einem riskanten Unterfangen im Irak verschont. Man kann nicht wissen, wozu es hätte kommen können, wenn sich die Türkei auf dieses Abenteuer eingelassen hätte.
Man kann davon ausgehen, dass die türkischen Träume davon, den kurdischen Frühling in Südkurdistan in einen langen Winter zu verwandeln und die Region um Kirkuk und Mossul zu annektieren vorerst vom Tisch sind. Ich sage fürs vorerst, weil die Herren von dieser für die türkischen Nationalisten ansteckenden Krankheit nur schwerlich geheilt werden können.
So hat zum Beispiel der türkische Außenminister im Anschluss der oben genannten Erklärung das Dauerthema PKK-KADEK erwähnend gesagt: „Wenn wir angegriffen werden, wird unsere Armee in den Irak einmarschieren“.
Erwartet der türkische Staat in der Tat einen solchen Angriff? Natürlich nicht. Warum in aller Welt sollte die PKK-KADEK die Türkei angreifen? Sie hat doch vor fünf Jahren einseitig die Waffen niedergelegt und auf Direktive Öcalans und Zustimmung des türkischen Staates ihre Guerillakräfte jenseits der türkischen Grenze gebracht und betet seitdem für die Einheit und das Wohlbefinden der Türkei. Sie erweist somit dem türkischen Staate ihren Dienst, indem sie die türkische Staatsideologie, den Kemalismus, lobt. Gibt es eine logische Erklärung dafür?
Natürlich ist es wieder was anderes, wenn die Türkei dieses „Angriffs“ bedarf, es also eine abgekartete Sache ist. Dann kann in der Region das Spiel nach Belieben und Regeln der Türkei, mit türkischen Spezialeinheiten und deren Handlangern gespielt werden. Wenn man den Angriff, der gegen die Peshmerga der KDP (Demokratische Partei Kurdistans) gerichtet war, bei dem ein Peshmerga getötet und ein anderer verwundet wurde, aus dieser Perspektive betrachtet, kommt man zu sehr interessanten Schlüssen. Zumal wenn man bedenkt, dass sich dieses Ereignis gleich im Anschluss an die Erklärung der Türkei abgespielt hat, sie sehe von einer militärischen Beteiligung ab. Die türkische Regierung hat in Handumdrehen bekannt gemacht, dass die PKK dafür verantwortlich sei. Die regimetreue, nationalistische türkische Tageszeitung Hürriyet hat diesen Vorfall mit der Schlagzeile „PKK und amerikanische Streitkräfte stießen zusammen“ veröffentlicht. Angeblich sei es durch die Vermittlung der Amerikaner dazu gekommen, dass die Parteien ihre Gefangenen und Verwundete tauschten. Entspricht das der Wahrheit?
Seitens der PKK liegt noch keine Erklärung dafür vor. Selbst wenn, wie glaubhaft könnte das sein? Doch das steht wiederum auf einem anderen Blatt. Aber sowohl die KDP auch die Amerikaner machen recht unterschiedliche Angaben darüber. Es wird nur bestätigt, dass es zu einer bewaffneten Auseinandersetzung kam. Es wird gesagt, dass die Aggressoren nach dem Zusammenstoß durch amerikanische Hubschrauber bombardiert worden seien. Sie hätten dann die Flucht ergriffen und es könne nun nicht herausgefunden werden, wer sie seien. Also ist es dann nicht sicher, dass die PKK für diesen Angriff die Verantwortung trägt. Und ein Gefangenentausch mit PKK ist glattweg eine Lüge.
Könnten es nicht die türkischen Spezialkräfte gewesen sein, die diesen Angriff unternahmen? Wir wissen ja, dass diese Einheiten in solchen Sachen eine gewisse Professionalität erlangt haben. Das Ziel liegt ja offen. Wie wir schon häufig gesagt haben, will die Türkei jenseits ihrer Grenze die sich in Südkurdistan aufhaltenden Kräfte der PKK durch die USA und Kurden dort unterdrücken lassen und damit die Kurden in Nordkurdistan gegen die USA aufhetzen und letztendlich zwischen Kurden im Norden und Süden Zwietracht säen. Die Türkei greift zu solchen taktischen Schachzügen, damit sich die Amerikaner gezwungen fühlen, die PKK anzugreifen. Dazu kann die türkische Regierung entweder einige Personen oder Gruppierungen in der PKK-KADEK benutzen oder direkt ihre eigenen dazu ausgebildeten Spezialeinheiten. Der türkische Staat könnte sogar solche Provokationen selbst zum Anlass nehmen, um in Südkurdistan militärisch zu operieren.
Dieser Vorfall wird in den nächsten Tagen vielleicht aufgeklärt. Ich hoffe aber, dass die PKK die Verantwortung übernimmt und somit der Türkei eine Atempause gönnt. Es ist aber auch interessant zu sehen, dass sich die PKK auch Tage nach diesem Ereignis nicht zu Wort gemeldet hat.
Eigentlich ist es nicht die PKK-KADEK, die dem türkischen Regime Kopfschmerzen bereitet. Man sollte nicht so viel Acht geben auf die türkische Propaganda, es befänden sich immer noch PKK-Kämpfer in Südkurdistan. Schon seit längerem sieht die Türkei in der PKK keine Gefahr mehr für sich. Das wissen alle, die sich mit der Problematik näher befassen, die türkischen Politiker, Medien und auch die Amerikaner. Aber die Türkei braucht einen Vorwand, um sich in Südkurdistan einzumischen. Die einzige Sorge der türkischen Politiker ist die Entwicklung in Südkurdistan, das funktionierende Parlament dort und die Regierung und dass dieser Teil Kurdistans die Freiheit erlangt.
In letzten Tagen hat sich die PKK, oder besser gesagt deren Nachfolgeorganisation, noch einmal aufgelöst und wieder neu organisiert. Jetzt ist es auch mit der KADEK vorbei. Die neue Organisation nennt sich Kurdistan Volkskongress. Man verliert in diesem Wirrwarr leicht den Überblick über all diese Änderungen und die Namen der Organisationen. Das Beste was sie machen könnten, da sie sich die Befreiung des kurdischen Volkes nicht mehr zum Ziel setzen, wäre, ihre Waffen den Kurden in Südkurdistan zu überlassen und ihre Kämpfer mit dem zivilen Leben beginnen zu lassen. Wenigstens würde dann die türkische Regierung viel schlechtere Karten in der Hand haben, da sie die PKK nicht mehr als Vorwand nutzen und sie nicht mehr der Öffentlichkeit als eine Gefahrquelle präsentieren könnte. Das wäre also das Beste, was sie derzeit der kurdischen Bewegung als ihren Beitrag leisten könnte.
Der Bericht der EU über die Fortschritte der Türkei
Die EU hat am 5. November ihren Bericht über die Fortschritte der Türkei veröffentlicht. In dem Bericht wird die Lage in der Türkei in diplomatischem Stil objektiv dargestellt. Es wird betont, dass der Weg der Demokratisierung der Gesetzgebung weiterhin beschritten werden soll. Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Anwendung der bereits geänderten Gesetze gleich Null ist. Als Beispiel hierfür werden die kurdische Sprache in der Erziehung und in den Medien sowie die Hegemonie und der Einfluss des Nationalen Sicherheitsrates (MGK) auf die Politik angeführt. Günter Verheugen, der für die Erweiterung der EU zuständige Kommissar, hat in einem Interview mit der Zeitschrift European Voice auf die immer noch schlechte Menschenrechtslage in der Türkei hingewiesen und gesagt, die Türkei sei von den für die Mitgliedschaft in der EU notwendigen Kriterien noch weit entfernt. Es seien einige positive Anstrengungen in dieser Richtung sichtbar, aber die Türkei habe weiterhin schwerwiegende Mängel.
Wie man sieht, bewertet die EU die Türkei auch nach all diesen sogenannten „Reformen“ als fern von jeglichen Kriterien und betrachtet die unternommenen Schritte als „einige positive Anstrengungen.“ Die EU teilt somit die mit viel Lärm verkündeten Reformbehauptungen nicht. Ob diese „Anstrengungen“ wirklich als „positiv“ zu bewerten sind oder nur als Augenwischerei, ist sehr diskutabel. In der Türkei herrschten in der Regierung, der Opposition und in den Medien wieder mit Vorurteilen verbundene Emotionen gegen diesen Bericht. So bezeichnete zum Beispiel der türkische Premierminister Erdogan die Kritik über der Gesetzgebung als einen „Vorwand“. Daraufhin hat sein Außenminister Gül, der den Bericht zunächst als objektiv bezeichnet hatte, seine Aussage revidieren müssen und sagte nun, er sei sich den Mängeln des Berichtes bewusst.
Die EU Gegner in der Türkei, die auch sehr einflussreich sind, haben wieder ihre Stimme erhoben und ihre These „Sie werden uns niemals aufnehmen, gleich was wir tun. Es ist besser, wir tun nichts“ wieder in Umlauf gebracht. Es ist also nicht übersehen, dass die konservativen Kräfte in der Türkei, die auch sehr mächtig sind, mit ihrem Widerstand gegen eine mögliche Aufnahme der Türkei in die EU weitermachen. Ihre eigentlichen Bemühungen richten sich gegen die Demokratisierung des Landes, weil sie sonst ihre Hegemonie und Privilegien verlieren würden. Die Regierung aber, trotz einiger Änderungen im Bereich der Meinungsfreiheit und des Versuchs, die Staatssicherheitsgerichte und den Nationalen Sicherheitsrat zu reformieren, hält sich wegen den Reaktionen der konservativen Kreise zurück und schwimmt im Kielwasser der Nationalisten. Wie glaubhaft findet Herr Erdogan seinen Vorwurf, dass die Kritik der EU nur „Vorwand“ sei? Merkt er selber nicht, dass die Änderungen meistens auf dem Papier bleiben und keinen konkreten Nutzen haben?
Was kann man großartig davon erwarten, ob man am Tag 15 - 20 Minuten oder vielleicht eine halbe Stunde in der kurdischen Sprache sendet? Entspricht das dem Recht eines Volkes von 20 Millionen in seiner eigenen Sprache senden zu können? Würden sie sich damit abfinden, wenn es dabei um 150 - 200 Tausend Türken auf Zypern ginge?
Und was ist mit den Sprachkursen in Kurdisch? Wie soll man dafür Verständnis aufbringen, dass man einem Volk von 20 Millionen Menschen nicht die Möglichkeit einräumt, ihre Sprache von der Grundschule bis zur Universität in allen Schulen lernen zu können? Stattdessen zwingt man diejenigen, die die kurdische Sprache lernen möchten, in einem so großen Land lediglich in einigen wenigen Zentren Sprachschulen zu besuchen und das auch noch aus eigener Tasche zu bezahlen! Würden sie dem zustimmen, wenn man dies mit den Zypern-Türken vorhätte?
Zahlen etwa die Kurden keine Steuern? Warum verbietet ihr den Kurden sich in eigener Sprache auszubilden, während ihr mit deren Steuergeldern unzählige türkische Schulen, Universitäten, Berufsschulen eröffnet? Wenn ihr euch durch die Kritik in die Enge getrieben fühlt, weist ihr auf die Sprachkursen hin. Versteht ihr etwa das unter dem Recht eines Volkes auf eigene Sprache und Kultur? Ist das, wenn es keine schwarze Komödie ist, eine Beleidigung des Kurdischen Volkes?
Außerdem: Ist die Kurdenfrage nur eine der kulturellen Rechte? Seht ihr die Zypernfrage auch als solch eine? Glaubt ihr, dass damit die Kurdenfrage gelöst und man den Forderungen des kurdischen Volkes entgegengekommen wäre? Glauben das die geehrten Demokraten in Europa?
Selbst die halbherzig, nur zur Augenwischerei durchgeführten Reformen bleiben auf dem Papier und werden nicht verwirklicht. Es sind Monate und Jahre vergangen ohne dass die Kurdischkurse eröffnet wären, und man damit angefangen hätte, die kurdische Sprache in den Medien zu benutzen. Es werden immer wieder Vorwände erfunden, um das zu verhindern. Damit wird die Zeit der Kurden und Europäer vergeudet. Man stelle sich vor, wie es aussehen würde, wenn es mal zu Anwendung käme.
Wie gerecht ist es, die Kritik in diesem Bericht als „Vorwand“ zu bezeichnen, wenn es um die Sache nun mal so steht, wie oben dargestellt? Die Wahrheit ist, dass sowohl die Zuständigen der EU, als auch die Kurden sich dessen bewusst sind, was für ein Spiel da gespielt wird. Gleichgültig wie laut und wie häufig die Regierenden in der Türkei auch sagen, „Wir gehen durch den Prozess der Demokratisierung nicht auf Drängen der EU, wir tun es, weil wir es brauchen“, sind sie nicht aufrichtig. Sie können weder auf Folter, noch auf andere Methoden der Unterdrückung, die ihnen in Mark und Bein übergegangen sind, verzichten. Was die Kurdenfrage betrifft, sind Militärs und Zivile, Regierung und Opposition sich einig. Sie haben sich jahrelang geweigert, die kurdische Realität anzuerkennen. Auch wenn sie jetzt das Problem beim Namen nennen, wollen sie sich der Tatsache nicht in allen Dimensionen nähern. Sie befinden sich immer noch in einer Allianz, um die Rechte der Kurden nicht anzuerkennen. Nichts anderes als eine grobe Täuschung ist es, was sie im Bereich der Kopenhagener Kriterien zu tun scheinen. Vielleicht würden sie in letzter Minute der Eröffnung eines Kurdischkurses in Istanbul oder Batman stattgeben, oder der kurdischen Sprache eine fünfzehnminütige Sendezeit In MIT-TV (MIT - Türkischer Geheimdienst) einräumen und dann vor der EU auftreten und sagen: „also gebt uns einen Termin für die Beitrittsverhandlungen, da wir unsere Hausaufgaben gemacht haben!“. Man muss sich nicht wundern, wenn sie einen Termin dafür bekämen und dann diese Kurse aus irgendeinem Grund wieder schließen würden. All diese Tricks und List der Regierenden in der Türkei sind ekelhaft, und es überkommt einen das Gefühl der Hoffnungslosigkeit vor der Unmöglichkeit der Demokratisierung dieses Landes. Man muss wirklich dumm sein, um diese „Reformen“ ernst zu nehmen. Das tun ohnehin weder wir Kurden noch die Europäer.
Und was ist wiederum mit den Bürgern dieses Landes, wie ernst nehmen sie die Sache? Achtzig Prozent der Bevölkerung sind für einen Beitritt in die EU. Was ist der Grund für diese hohe Zustimmung, die man sonst in keinem der Beitrittsländer trifft? Ist es die Sehnsucht nach Zivilisation, Demokratie und Freiheit? Natürlich nicht. Sechzig Prozent von diesen bejahen einen Beitritt aus wirtschaftlichen Gründen, also um von der Freizügigkeit zu profitieren und bessere Lebensbedingungen zu erreichen. Das ist nur allzu verständlich. Aber nur zwanzig Prozent der Bevölkerung unterstützen das Beitrittsvorhaben, damit sich Menschenrechtslage zum Guten verändert, und es ist nicht verwunderlich, dass unter denen die Kurden die Mehrheit bilden. Also eine große Mehrheit interessiert sich nicht für die Menschenrechte. Die Rechte und Freiheiten ihrer kurdischen Brüder und Schwestern, mit denen sie Tür an Tür leben, sind nicht von Bedeutung. Eine erdrückende Mehrheit tendiert sogar dazu, die Meinung von Politikern und Militärs zu teilen. Ihr Verstand und ihre Denkweise wurden jahrelang damit vergiftet und sie wurden dahingehend indoktriniert, die Kurden und die anderen Minderheiten im Lande, die nicht in das Schemata des Kemalismus passen, als eine Gefahr zu sehen. Für die Demokratisierungs- und Veränderungsbemühungen ist dies von großer Bedeutung. Solange die Bevölkerung in der Türkei sich nicht zu den wichtigen Veränderungen bekennt, werden die Politiker nicht gewillt sein, diese durchzuführen.
Die Türkei befindet sich also in einem Teufelskreis und solange sich an dieser Situation nichts ändert, werden die Demokratisierung und eine Aufnahme in die EU, wenigstens für die nahe Zukunft, nichts anderes als ein Traum bleiben.
Presseerklärung
zum Internationalen Tag der Menschenrechte
Assyrer und Yeziden brauchen besonderen Minderheitenschutz
Im Bewusstsein der Schuld, die nicht nur die Regierungen des Osmanischen Reiches und seiner Nachfolgestaaten Türkei, Irak und Syrien gegenüber den Glaubensgemeinschaften der christlichen-aramäischen Assyrer und der kurdischen Yeziden, sondern auch zahlreiche muslimische kurdische Stämme und ihre Feudalherren zu verantworten haben, appellieren der kurdische Bundesverband KOMKAR und das Menschenrechtszentrum IMK e.V. gemeinsam mit Assyrern und Yeziden zum Tag der Menschenrechte an die internationale Gemeinschaft, an die Regierungen der Republik Türkei, an die Völker und Parteien des künftigen irakischen Staates sowie an Syrien, in ihren Verfassungen die religiösen und ethnischen Minderheitenrechte der Assyrer und Yeziden zu verankern und ihre Einhaltung zu garantieren.
Die Organisationen KOMKAR und IMK e.V., die sich für die Demokratie und Menschenrechte der Völker des Nahen Ostens einsetzen, stellen darüber hinaus gemeinsam mit dem Bundesverband der Assyrer und dem Yezidischen Kulturforum Oldenburg die Frage, ob es diesen religiösen und ethnischen Volksgruppen nur im europäischen Exil möglich sein kann, friedlich miteinander zu leben.
So starben erst im November 2003 in Kirkuk/Irak vier Menschen bei einer Explosion vor dem Parteibüro der Patriotischen Union Kurdistans (PUK), vierzig Menschen wurden verletzt in Basra/Irak, im Juni dieses Jahres wurde in Kirkuk ein Stadtrat der Assyrischen Demokratischen Union ermordet. Im Herbst wurde ein Attentat auf den religiösen Führer der Yeziden im Irak verübt.
Neben der Hoffnung für eine bessere und sichere Zukunft beherrscht die Angst besonders die Yeziden und Assyrer heute so stark wie in den vergangenen Jahrhunderten.
Beide Minderheiten wurden in den letzten drei Jahrhunderten sowohl Opfer der muslimischen Mehrheit als auch der Staaten, in denen sie leben.
· An ihnen wurde im 19. und 20. Jahrhundert Massenmord begangen;
· Beide Minderheiten wurden massenweise aus ihrem Siedlungsgebiet Mesopotamien vertrieben;
· Ihr Hab und Gut wurde von den Herrschenden beschlagnahmt und den Muslimen geschenkt;
· Wegen der massiven Verfolgung im Osmanischen Reich flohen im neunzehnten Jahrhundert Zehntausende von Yeziden in das zaristische Russland, bzw. in die heutigen Staaten Armenien und Georgien.
Nach der Zerschlagung des Osmanischen Reiches wurden sowohl Assyrer als auch die Yeziden durch willkürliche Ziehungen der neuen Staatsgrenzen auf die Staaten Türkei, Irak und Syrien verteilt.
Die drei Staaten, deren Bevölkerung mehrheitlich muslimisch geprägt ist, erkennen weder die Yeziden noch die Assyrer als religiöse bzw. ethnische Minderheit an. Insbesondere die Türkei hat nach dem Militärputsch im September 1980 gegen diese beiden Minderheiten eine Vertreibungspolitik betrieben, so dass im Laufe der letzten 20 Jahre die Zahl der Yeziden in Beschiri als auch die der Assyrer im Tur Abdin, beides Regionen in Nordkurdistan (Südostanatolien), stark dezimiert wurde. Die meisten Angehörigen der beiden Minderheiten flüchteten auf Grund der massiven Verfolgung in die europäischen Staaten.
Nach dem Zerfall der Sowjetunion wurden die yezidischen Kurden auch in Armenien und Georgien zur Zielscheibe der staatlichen Verfolgungspolitik. Auch von Ihnen flüchten viele entweder nach Russland oder versuchen in die westeuropäischen Staaten zu gelangen.
Im Irak wurden die christlichen Assyrer als religiöse und ethnische Minderheit Opfer des Baath-Regimes. Zehntausende von ihnen wurden wie die Kurden und Turkmenen auf Grund der Arabisierungspolitik gewaltsam aus ihrem Siedlungsgebiet, insbesondere aus der Provinz Kirkuk vertrieben.
Die Türkei bemüht sich seit dem Antritt der AKP-Regierung verstärkt um die Annäherung zur Europäischen Union. Im Rahmen der Kopenhagener Kriterien ist auch die Einführung der Minderheitenrechte vorgesehen. Leider ist auch diese Regierung nicht bereit, ohne wenn und aber die Rechte der religiösen und ethnischen Minderheiten wie Yeziden bzw. Assyrer anzuerkennen. Sie haben das Recht auf die Ausübung ihrer eigenen religiösen Kultur, Erziehung und Sprache, die in der zukünftigen Verfassung der Türkei verankert werden muß. Ohne die Verankerung der Minderheitenrechte in der Verfassung der Türkei sollte die EU-Kommission der Türkei auf keinen Fall ein Aufnahmedatum nennen.
Nach dem Irak-Krieg im Frühling dieses Jahres und nach dem Sturz des barbarischen und blutigen Baath-Regimes verfügen nicht nur die Araber und Kurden, sondern auch die Minderheiten wie die Turkmenen, Assyrer und Yeziden über eine große Chance, ihre elementaren Minderheitenrechte zu erlangen. In dieser Phase haben die kurdischen Parteien und Organisationen eine besondere Verpflichtung gegenüber Yeziden und Assyrern. Die Assyrer haben gemeinsam mit den Kurden jahrzehntelang gegen das Baath-Regime gekämpft.
Deswegen müssen die kurdischen Parteien, die heute sowohl im föderalen Kurdistan (Nordirak), als auch in Bagdad ein besonderes Gewicht bei der Strukturierung des neuen Irak haben, darauf bestehen, dass sowohl in der zukünftigen föderalen irakischen Verfassung, als auch in der zukünftigen Verfassung Kurdistans die religiösen bzw. ethnischen Rechte dieser Minderheiten verankert werden.
Am Tag der Internationalen Menschenrechte
10. Dezember 2003
Presseerklärung
Nein zur Truppenentsendung der Türkei in den Irak !
Auf Druck des Generalstabs und der USA haben die türkische Regierung und das Parlament entschieden Truppen nach Irak zu entsenden, obwohl das kurdische Regionalparlament und der provisorische irakische Regierungsrat den Beschluss der Türkei zuvor entschieden abgelehnt haben. Die einhellige Meinung des irakischen Regierungsrats ist, dass die Entsendung der türkischen Truppen nicht zur Sicherheit im Irak beitragen wird. Im Gegensatz, sie sind überzeugt, dass die Anwesenheit der türkischen Truppen im Irak zur Destabilisierung beitragen werde.
In den letzten Wochen hat sich der irakische Regierungsrat mehrmals gegen den Einsatz von Truppeneinheiten der Anrainerstaaten gewandt, weil sie weniger an der Stabilisierung des Iraks interessiert sind sondern vıelmehr ihre eigenen Interessen verfolgen. Dieser Meinung schlossen sich auch mehrere Nachbarstaaten an. So sprach sich auch König Abdalla von Jordanien gegen die Entsendung von türkischen Truppen aus.
Schon vor dem Irak-Krieg hatten wir uns in mehreren Presseerklärungen gegen die Entsendung der türkischen Truppen nach Irak gewandt, weil wir wissen, dass die Türkei im Irak eigene Interessen vertritt, und vor allem die in den letzten 12 Jahren aufgebauten föderalen Strukturen der Kurden zerstören sowie möglichst entscheidenden Einfluss auf die zukünftigen Strukturen Iraks üben möchte.
Außerdem haben die türkischen Streitkräfte in den letzten 15 Jahren in Nordkurdistan (Türkei) bewiesen, welche Greueltaten sie gegen die eigene Bevölkerung begehen können:
Verschwindenlassen und Ermordung von Tausenden PolitikerInnen und Zivilisten.
Zerstörung und Entvölkerung von mehr als 3200 Siedlungen
Vertreibung von ca. 4 Mio. Menschen aus ihren Siedlungsgebieten
Zerstörung von Infrastrukturen und Naturreichtümern in Nordkurdistan
Auch in Südkurdistan sind die bisherigen Untaten der türkischen Streitkräfte hinlänglich bekannt:
Zahlreiche Einmärsche in Südkurdistan (Nordirak) trotz internationaler Proteste und Zerstörung von Hunderten kurdischen Dörfern.
Aufwiegelung der turkmenischen Minderheit gegen ihre kurdischen Landsleute
Sabotageversuche der speziellen Einheiten in der kurdischen Region und in Kirkuk.
Daher ist die Argumentation der türkischen Regierung, dass die Entsendung von Truppen eines Staates, dessen Bevölkerung islamisch ist, nützlich und sinnvoll sei, nicht haltbar. Ist die kurdische Bevölkerung in der Türkei mehrheitlich nicht muslimisch, die die Greueltaten der türkischen Streitkräfte in Kurdistan erlebt haben und immer noch erleben? Ausgerechnet diese Streitkräfte sollen in Irak für Stabilität sorgen!
Über 80% der Bevölkerung der Türkei sowie Hunderte von zivilen Massenorganisationen sind gegen die Entsendung von türkischen Truppen;
Alle kurdischen Parteien in allen vier Teilen Kurdistans sowie die kurdischen Organisationen in der Diaspora sind gegen diesen Beschluss der Türkei;
Die irakische Bevölkerung, ob Araber, Kurden oder Christen, sind dagegen;
Das kurdische Parlament sowie die Regionalregierung in Südkurdistan und der provisorische Regierungsrat in Bagdad sind dagegen;
Alle Anrainerstaaten, bis auf die Türkei, sind auch gegen die Entsendung der türkischen Truppen in den Irak.
Trotz dieser Haltung scheint der türkische Generalstab und die Regierung entschlossen zu sein, Truppen ins Nachbarland zu entsenden, und zwar durch von Kurden kontrolliertem Territorium.
Die Führung der beiden großen Parteien (KDP und PUK) haben im Falle der Errichtung eines Korridors und Durchmarsch von türkischen Truppen durch das kurdische Territorium einen erbitterten Widerstand angekündigt.
Wir appellieren an erster Stelle an die US-Administration und die britische Regierung, angesichts dieser Entwicklung auf den Einsatz der türkischen Truppen im Irak zu verzichten.
Wir appellieren an die UNO, die EU-Gremien und Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten sowie an das Europarlament und die NATO, auf die USA und die Türkei einzuwirken, damit der Beschluss zur Entsendung von Truppen in den Irak zurückgenommen wird.
Wir rufen alle zivilen NGO’s in der EU auf, gegen den Beschluss des türkischen Parlaments zu protestieren und auf ihre Regierungen einzuwirken, damit sie in unserem Sinne aktiv werden.
Wir rufen alle kurdischen Parteien und Organisationen in der Diaspora auf, mit Aktionen gegen den Beschluss des türkischen Parlaments zu protestieren.
16. Oktober 2003
KOMKAR – Verband der Vereine aus Kurdistan e.V.
Fettah Timar (Vorsitzender)
Bunsenstr. 7, D – 51 145 Köln Tel.: +49 /(0) 2203 - 93 51 71 Fax: +49 /(0) 2203 - 31 126 E-Mail: komkar@t-online.de
Internationales Zentrum für die Menschenrechte der Kurden – IMK e.V.
Abubekir Saydam (Geschäftsführer)
Postfach 200738, D – 53137 Bonn Tel.: +49 /(0) 228-36 28 02 Fax: +49 /(0) 228-36 32 97 E-mail: imkkurds@aol.com
GESELLSCHAFT FÜR BEDROHTE VÖLKER
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat am Dienstag eindringlich vor
einer Stationierung türkischer Truppen im Irak gewarnt. In einem Schreiben an
den US-amerikanischen Botschafter in Berlin betonte die
Menschenrechtsorganisation, die Regierung der Vereinigten Staaten brächte mit
einem derartigen Schritt die mühsam aufgebaute Selbstverwaltung der Kurden in
der ehemaligen Schutzzone im Norden des Landes in große Gefahr.
„Die türkische Armee ist ein Schreckgespenst für die gesamte kurdische
Bevölkerung des Nahen Ostens“, heißt es in dem Brief des Präsidenten der GfbV
International, Tilman Zülch. „Die Türkei hat ihre eigene kurdische Bevölkerung
70 Jahre lang gnadenlos unterdrückt und bei militärischen Interventionen im
Nordirak schwere Menschenrechtsverletzungen an den dort lebenden Kurden
begangen. Wer diese aggressive Armee jetzt in den Irak holt, verwandelt die
bisher einzige friedliche Region des Landes in ein
Pulverfass und das zu einer Zeit, in der sich die Situation in den arabischen
Regionen des Irak zu einem Guerillakrieg zuspitzt.“
Die USA sollen die Türkei nach Angaben des türkischen Ministerpräsidenten
Recep Tayyip Erdogan um die Entsendung von Truppen in den Irak gebeten haben,
berichten heute zahlreiche Zeitungen.
Für Nachfragen und Interviews ist Tilman Zülch auch erreichbar unter Tel.
0151 153 09 888.
Gesellschaft fuer bedrohte Voelker
Near East DeskSociety for Threatened Peoples
PO-Box 202437010 Goettingen
Tel: 0551. 4990615Fax: 0551. 58028 Email: nahost@gfbv.de
Unser Verband KOMKAR e.V. organisiert vom 6. bis zum 8. Juni 2003 im Bürgerzentrum Alte Feuerwache die erste Kurdische Buchmesse in Deutschland. Die Buchmesse ist dem 100. Geburtstag des bedeutenden kurdischen Dichters Cigerxwin gewidmet.
Die Buchmesse hat offenbar auch das Interesse des türkischen Generalkonsulats geweckt. So schrieb die Vizekonsulin Fatma Ünlü an die Alte Feuerwache einen Brief, worin sie um Informationen darüber bat, wer sich an der Messe beteiligt.
Wie ist dieses Interesse zu verstehen???
Der türkische Staat hat von der Gründung der Republik an bis heute die kurdische Sprache und alle in kurdischer Sprache veröffentlichten Werke verboten.
Ob in Kurdisch oder in Türkisch: alle Filme, Kassetten, Zeitschriften, Zeitungen und Bücher, die der offiziellen Staatsideologie nicht genehm waren, wurden konfisziert, vernichtet, einige sogar durch Bücherverbrennungen.
Die Türkei beteuert, in die Europäische Union eintreten zu wollen. Doch sie hat in keinster Weise vor, ihre Standards in der Frage der Meinungsfreiheit, der Menschenrechte und der pluralistischen Demokratie denen Europas anzugleichen. Im Gegenteil! Der türkische Staat versucht stattdessen, die europäischen Standards zu seinen herunterzuziehen.
Die an die Alte Feuerwache gerichtete „höfliche“ Bitte ist nichts anderes als die uns altbekannte perfide Politik der Einschüchterung. Ziel dieser Nachfrage ist herauszufinden, welche Verlage sich zur Messe angemeldet haben und Druck auf sie auszuüben, um ihre Teilnahme zu verhindern.
Gleichzeitig stellt dieser Brief eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten einer freien Einrichtung in Deutschland dar.
Wir rufen die Führung des türkischen Staates zum wiederholten Mal auf, von ihrem überholten, rückständigen Verständnis abzurücken und die modernen, demokratischen Kriterien und Werte der zivilisierten Menschheit zu respektieren.
Der beste Weg, gegen diese perfide Praxis des Türkischen Staates und seiner Vertretungen zu protestieren, ist die Kurdische Buchmesse zu besuchen.
Ob kurdisch, türkisch, deutsch oder aus einem anderen Land:
alle Personen und Institutionen sind herzlich eingeladen, vom 6. bis 8. Juni 2003 in das Bürgerzentrum Alte Feuerwache in Köln nähe Ebertplatz zu kommen und sich die Vielfalt der Publikationen in kurdisch bzw. über Kurden und Kurdistan kennen zu lernen.
KOMKAR Bundesvorstand
15. Mai 2003
In den letzten Jahren hat sich in der kurdisch verwalteten Zone des Nordirak unter schwierigsten Bedingungen eine Gesellschaft entwickelt, die entschieden pluralistischer und weniger autoritär ist als die meisten anderen Staaten des Nahen Ostens.
Die allgemeine Menschenrechtssituation, gerade auch in Bezug auf Minderheitenrechte, ist im kurdisch kontrollierten Nordirak deutlich besser als in den Nachbarstaaten, fast alle der zahlreichen Parteien im irakischen Kurdistan verfügen über eigene Zeitungen, Radio- oder Fernsehsender, sowohl im KDP- wie auch im PUK-Gebiet besteht offener Zugang zu sämtlichen Satellitenprogrammen und zum Internet.
In den letzten Jahren wurden vier große Verlage gegründet, deren Publikationen sich häufig mit kurdischer Geschichte, Sprache und Literatur beschäftigen und die keiner staatlichen Zensur unterliegen.
Neben kurdischen gibt es turkmenische ebenso wie assyrische Schulen, Parteien, Vereine, Zeitungen, Radiosender und regionale Fernsehprogramme.
Die Kurden stellen mit zwischen 700.000 und 900.000 Personen in der Bundesrepublik Deutschland eine der größten Migrantengruppen dar. Unabhängig davon, ob sie aus dem Irak der Türkei, Syrien oder dem Iran stammen verfolgen sie die Entwicklungen im irakischen Kurdistan mit großer Aufmerksamkeit. Eine Bedrohung der Kurden im Irak nehmen sie auch als eigene Bedrohung wahr, ebenso wie sie jede positive Politik gegenüber dem irakischen Kurdistan befürworten und honorieren.
Sorge bereitet ihnen insbesondere, dass die Bundesregierung bislang keine erkennbare Position zur Zukunft des Irak und der irakischen Kurden einnimmt. Ziel der Bundesregierung muss es sein, eine nachvollziehbare und verständliche Irakpolitik bzw. Politik gegenüber den irakischen Kurden zu entwickeln, die die Herausbildung der pluralistischen Strukturen in den kurdisch verwalteten Gebieten honoriert und diese als ersten Schritt auf dem Weg zu demokratischen Strukturen im Gesamtirak begreift.
Eine solche Politik ist jedoch nur zu entwickeln, wenn mit den richtigen Gesprächspartnern zur richtigen Zeit über die richtigen Themen gesprochen wird. Im Folgenden sind daher stichpunktartig einige Grundsätze formuliert, an denen sich die Aktivitäten der Bundesregierung bzw. des Auswärtigen Amtes zukünftig ausrichten sollten:
1. Die Bundesregierung sollte sich der Verantwortung stellen, dass deutsche Firmen maßgeblich an der Herstellung von Giftgas und der Lieferung von Waffen beteiligt gewesen sind, die gegen die irakischen Kurden und andere Bevölkerungsgruppen im Irak eingesetzt wurden. Eine Entschädigung der Überlebenden steht nach wie vor aus, eine diesbezügliche Diskussion sollte unverzüglich aufgenommen werden. Nur so kann die Grundlage geschaffen werden, um das Vertrauen der irakischen Kurden wie auch ihrer Vertreter zurück zu gewinnen und die Basis für eine konstruktive Zusammenarbeit zu schaffen.
Dies gilt insbesondere angesichts der Tatsache, dass die irakischen Kurden die Haltung der Bundesregierung zum Dritten Golfkrieg vielfach als Parteinahme für das Regime Saddam Husseins begriffen haben. Die Bundesregierung hat nicht verstanden, dass eine Entwaffnung des Irak allein keine Lösung für die irakische Bevölkerung im Allgemeinen und die irakischen Kurden im Besonderen gewesen wäre, sondern dass das Fortbestehen der Baathherrschaft an sich das Problem darstellte.
Als positiv an der bundesdeutschen Politik wurde lediglich die Erklärung gewertet, dass die Haltung der Türkei gegenüber dem irakischen Kurdistan eine entscheidende Messlatte für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zur EU darstellt. Diese Position sollte dahingehend ausgebaut werden, dass ein Rückzug sämtlicher türkischer Truppen (3.000 bis 5.000 Soldaten) aus dem irakischen Kurdistan sowie die Auflösung der so genannten türkischen Friedenstruppen gefordert wird.
Es darf nicht vergessen werden, dass jede positive Entwicklung für die Kurden im Irak der Türkei ein Dorn im Auge sein wird. Eine gleichberechtigte Arabisch-Kurdische Föderation im Irak unter Berücksichtigung aller demokratischen Rechte der Minderheiten ist als ein Beispiel für die Türkei anzusehen. Die Region wird nicht zur Ruhe kommen, solange die Kurdenfrage nicht in allen Teilen Kurdistans gelöst wird.
Die Türkei ist zur Zeit noch weit davon entfernt, die für die Kandidatur zum EU-Beitritt notwendigen Kopenhagener Kriterien zu erfüllen. Sie beharrt stur auf ihrer rigiden Assimilationspolitik, die das kurdische Volk seiner Sprache und Identität beraubt und zum kulturellen Genozid führt. Doch wenn man bedenkt, dass 20 Millionen der 70 Millionen Population der Türkei Kurdinnen und Kurden sind, also fast einen Drittel der Population ausmachen, so ist die logische Konsequenz daraus, dass auch für die Nordkurden eine Föderation zu fordern ist, also eine Türkisch-Kurdische Föderation auf der Basis der Gleichberechtigung. Vergessen wir nicht, dass die Türkei für eine Handvoll Zypern-Türken selbst eine Föderation als zu gering erachtet und eine Konföderation fordert! Die Kurden in der Türkei blicken hoffnungsvoll auf die Entwicklungen in Südkurdistan.
Es sollte ein Schuldenerlass gegenüber dem Irak ins Auge gefasst werden – dies gilt insbesondere angesichts der Tatsache, dass ein Großteil dieser Schulden aus Waffengeschäften stammt.
2. Zur Entwicklung einer irakischen Kurdistanpolitik ist es unerlässlich, dass die Bundesregierung/das Auswärtige Amt offiziell mit den zuständigen Institutionen im irakischen Kurdistan (Regionalparlament, Regionalregierungen, Parteien, Ministerien) sowie den Repräsentanten der irakischen Kurden in der Bundesrepublik Deutschland und Europa Kontakt aufnimmt. Die Bundesregierung/das Auswärtige Amt/die SPD sollte sich im Rahmen offizieller Besuche von Regierungsvertretern im irakischen Kurdistan über die aktuelle Lage und die Bedürfnisse vor Ort in Kenntnis setzen. Denkbar wäre etwa eine Delegation von Mitgliedern des Auswärtigen Ausschusses in den Irak und nach Irakisch-Kurdistan. Außerdem könnten in der Bundesrepublik Deutschland respektive in Kurdistan diplomatische Vertretungsbüros eingerichtet werden.
3. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung »Think Tanks« durchführen, zu denen Vertreter irakisch-kurdischer Parteien, Vertreter der nicht-kurdischen irakischen Opposition, Vertreter zivilgesellschaftlicher Strukturen (z. B. der Frauenbewegung), sowie in den Bereichen Irak-, Kurdistan- und Nahostpolitik anerkannte Experten und wissenschaftliche Institutionen geladen werden. Wesentlich ist dabei u. a. eine ausgewogene Mischung zwischen Vertretern aus dem Irak und dem Exil. Thematisch sollte vor allem eine Auseinandersetzung mit den Vorstellungen und Forderungen irakischer und irakisch-kurdischer Parteien, insbesondere von KDP und PUK, stattfinden. So sollte die Bundesregierung die Verfassungsentwürfe dieser Parteien bzw. des kurdischen Regionalparlaments für einen föderalen Irak sowie einen kurdischen Bundesstaat offiziell zur Kenntnis nehmen und baldmöglichst zu den dort präsentierten Vorschlägen eine eigene Position entwickeln.
4. Essenziell für die Verbesserung der Lage der irakischen Bevölkerung ist die Aufhebung des Embargos, die Bundesregierung sollte sich daher für diesen Schritt einsetzen. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung dafür eintreten, dass zusätzlich zur bereits beschlossenen Fortführung des oil-for-food-Programms auch die Gelder aus der Resolution 986, die in den vergangenen Jahren für die kurdische Region vorgesehen waren, den kurdischen Regionalregierungen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft sowohl diejenigen Gelder, die bereits für konkrete Projekte bewilligt aber noch nicht umgesetzt wurden als auch diejenigen, die auf den Treuhandkonten der UN festgelegt sind. So lange das oil-for-food Programm praktiziert wird, sollten die Lebensmittel so weit möglich im Irak selbst, insbesondere auch in der kurdischen Region gekauft und nicht aus anderen Staaten importiert werden. Wichtig ist weiterhin der Einsatz der Bundesregierung für eine transparente Rechenschaftslegung über Einnahmen und Ausgaben von Seiten der UN-Verwaltung, hier bestanden in der Vergangenheit entscheidende Defizite.
5. Die Bundesregierung sollte sich für den Wiederaufbau sowie die Entwicklung demokratischer und zivilgesellschaftlicher Strukturen im Irak engagieren. Ein Schwerpunkt sollte auf der Unterstützung des selbstverwalteten kurdischen Gebiets liegen, um die dort bereits geschaffenen Strukturen zu fördern, auszubauen und zu sichern. Insbesondere wären folgende Maßnahmen, die in Kooperation mit den kurdischen Regionalregierungen zu entwickeln wären, wünschenswert:
Ø Unterstützung bei der Rückführung bzw. Wiederansiedlung der Binnenflüchtlinge (IDPs).
Ø Unterstützung bei der Aufarbeitung der Baathherrschaft, hier könnte die Bundesrepublik Deutschland anbieten, ihre vor dem Hintergrund der jüngeren deutschen Geschichte (Nationalsozialismus, SED-Herrschaft) erworbenen Erfahrungen zur Verfügung zu stellen.
Ø Förderung der Infrastruktur der kurdischen Region, der Landwirtschaft sowie der technischen Entwicklung, um eine schnelle Unabhängigkeit von internationalen Hilfslieferungen, Importen und der zukünftigen Zentralregierung zu erreichen.
Ø Unterstützung kurdischer Hochschulen und Universitäten, insbesondere Aufbau der Bibliotheken, Bereitstellung notwendiger technischer Geräte, Etablierung eines Wissenschaftler- und Studentenaustausches.
Ø Gezielte Unterstützung parteiunabhängiger und parteiübergreifender Projekte vor Ort, die geeignet sind, zivilgesellschaftliche Strukturen aufzubauen und zu festigen. U. a. könnten Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich pluralistischer Demokratie für Richter, Polizisten, Beamte und ähnliche Zielgruppen gefördert werden.
Ø Eröffnung eines Goetheinstituts bzw. eines Büros der Friedrich Ebert-Stiftung in der selbstverwalteten kurdischen Region.
6. Innenpolitisch sollten die folgenden Punkte handlungsleitend sein:
Ø Das generelle Abschiebestopp für Flüchtlinge aus dem Irak darf erst aufgehoben werden, wenn hinreichende Erfahrungen mit dem Nach-Kriegs-Regime bestehen.
Ø Für Flüchtlinge aus dem Irak, die freiwillig dorthin zurückkehren möchten, sollten in Kooperation mit den zuständigen Ministerien vor Ort geeignete Rückkehrerprogramme entwickelt werden. Diese Programme dürfen sich nicht darauf beschränken, potenzielle Rückkehrer mit Kapital zur Existenzgründung im Irak auszustatten. Vielmehr sollten insbesondere geeignete Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ergriffen werden, um so Rückkehren wie auch Personen, die den Irak nicht verlassen haben, langfristige Berufsperspektiven zu bieten.
Ø Bei der Erstellung seiner Länderberichte sollte sich das Auswärtige Amt zukünftig stärker auf die Berichte unabhängiger Organisationen verlassen und insbesondere darauf Wert legen, dass die Informationen, auf die es sich bezieht, ausschließlich von Gutachtern bzw. Institutionen erstellt werden, die sich regelmäßig selbst vor Ort befinden und ihre Quellen – im Rahmen des Möglichen und ohne die Gefährdung von Informanten – offen legen.
KOMKAR
09.05.2003
Spendenaufruf
Seit einigen Wochen beobachten wir mit größter Sorge die Entwicklung im Irak. Auch wenn die unmittelbaren kriegerischen Handlungen nunmehr beendet sind, ist das Land noch lange nicht zur Ruhe gekommen.
Insbesondere in den kurdischen Regionen des Nordirak herrscht weiterhin große Not. Die Menschen in dieser Region waren in den letzten Jahrzehnten besonders hart vom Saddam-Regime betroffen. So wurden über 4.000 kurdische und assyrische Dörfer zerstört und die hier lebenden Menschen vertrieben. Vor allem in den Gebieten um Mossul und Kirkuk, die bis vor Kurzem noch unter der unmittelbaren Herrschaft des Saddam-Regimes standen, ist die Zukunft der Menschen ungewiss. Vor allem in den so genannten Sammeldörfern, wo sich die vertriebenen Menschen ansiedeln mussten, warten diese darauf, in ihre zerstörten Dörfer zurückzukehren und diese wieder aufzubauen.
Auch wenn die UNO bestrebt ist, die Hilfslieferungen wieder aufzunehmen, ist die Versorgung der Menschen noch lange nicht gesichert. Auch die Gefahr einer Invasion durch die türkische Armee verunsichert weiterhin die Menschen in den kurdisch besiedelten Gebieten.
Doch gibt es auch ermutigende Zeichen und auch Möglichkeiten. In den Gebieten, die seit 1991 unter kurdischer Selbstverwaltung standen, sind mit der Hilfe vieler Hilfsorganisationen Hunderte von Dörfern wieder aufgebaut worden. Eine der Hilfsorganisation, die Gruppe „Dortmunder helfen Kurden“ (DhK) hat seit 1991 in mehr als 50 Dörfern Wiederaufbauhilfe geleistet.
DhK hat zusammen mit den betroffenen Menschen und mit der kurdischen Verwaltung in den Gebieten Barzan, Welati Jeri, Zebar und Berwari Bala dazu beigetragen, den Menschen eine Existenzgründung zu ermöglichen. So wurden Häuserbau bzw. Rehabilitierung von Land- und Viehwirtschaft unterstützt, Schulen und Gesundheitszentren errichtet und eine Trinkwasserversorgung aufgebaut. Die entstandene Zusammenarbeit hat gute Erfolge gehabt und Wege zur Neustrukturierung der ländlichen Gebiete erarbeitet.
Dieses Engagement wollen wir nun fortsetzen. Noch sehr viele Dörfer brauchen eine ähnliche Hilfe, um Hunderttausenden von Menschen einen Neuanfang zu ermöglichen. Vor allem in den Gebieten, die bislang unter der Herrschaft des Saddam-Regimes standen, warten die Menschen auf die Rückkehr in ihre alten Dörfer. Hier wollen wir beim Wiederaufbau dieser Dörfer helfen.
Doch, um den Menschen vor Ort Hilfe leisten zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Nur mit Ihrer Hilfe können wir erreichen, dass den Menschen schnelle Hilfe zuteil wird und die Menschen in Kurdistan nicht abermals die Verlierer der kriegerischen Auseinandersetzungen im Irak sind. Bitte spenden sie an:
Dortmunder helfen Kurden e.V. (DhK)
Stadtsparkasse Dortmund Konto: 001 081 594 (BLZ 440 501 99)
Email/Internet: dhelfenkur@aol.com / www.dhk-ev.de / Tel.: 0231/45 80 74
HÊVÎ - Hilfswerk für Kurdistan e.V.
Bank für Sozialwirtschaft Konto: 32 52 800 (BLZ 100 205 00)
Tel.: 030/49907612 und 0231/825610
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Kürdistan Dernekler Birliği - KOMKAR
Amedekar: Yekitîya Komelên Kurdistan - KOMKAR
Mannheim
Konuşmacı: Ali Haydar Koç (Tarih Araştırmacısı)
Tarih: 13 Eylül (Cumartesi) Saat: 16.00 Yer: Kürdis